3 Beurteilungsverfahren 3.1 Allgemeine Grundsätze Salzburger Straße 21-25 10825 Berlin… Abschnitt II – Ernennung Titel: Landesbeamtengesetz (LBG) Normgeber: Berlin Amtliche Abkürzung: LBG Gliederungs-Nr. in der Überleitungsfassung für Berlin nach Artikel III § 1 Nummer 3 des Gesetzes vom 21. Leistungen nach den §§ 50 a bis 50 e, 10. Landesbeamtengesetz (LBG) für Baden-Württemberg vom 9. (2) Zur Versorgung gehört ferner die jährliche Sonderzahlung nach § 50 Abs. Auch sehr gut für Personalratsmitglieder geeignet >>>mehr Informationen zu … Landesbeamtengesetz Berlin: § .42 Fürsorge und Schutz. Aus der PRAXIS für die PRAXIS: Tagesseminar zum Beamtenversorgungsrecht für Mitarbeiter in Behörden sowie sonstigen Einrichtungen des öffentlichen Dienstes. Aus der PRAXIS für die PRAXIS: Tagesseminar zum Beamtenversorgungsrecht für Mitarbeiter in Behörden sowie sonstigen Einrichtungen des öffentlichen Dienstes. PDF-Dokument (2.4 MB) - Stand: 16.4.2021 . Juni 2011 (GVBl. Beamtengesetz für das Land Brandenburg (Landesbeamtengesetz - LBG) vom 3. Juli 2008; Landesbeamtengesetz (LBG) Berlin vom 12. Landesbeamtengesetz (LBG) Landesrecht Berlin § 1 LBG, Geltungsbereich § 2 LBG, Landesbeamtinnen und Landesbeamte § 3 LBG, Oberste Dienstbehörde § 4 LBG, Dienstbehörde § 5 LBG, Dienstvorgesetzte und Vorgesetzte § 6 LBG, Regelungen über Arten des Beamtenverhältnisses § 7 LBG, Amtsbezeichnung Landesbeamtengesetz Berlin: § .77 Dienstunfähigkeit. Aus der PRAXIS für die PRAXIS: Tagesseminar zum Beamtenversorgungsrecht für Mitarbeiter in Behörden sowie sonstigen Einrichtungen des öffentlichen Dienstes. 4 und 5. Auch sehr gut für Personalratsmitglieder geeignet >>>mehr Informationen zu … S. 266), zuletzt geändert durch Artikel I § 1 des Gesetzes vom 29. S. 306) Inhaltsverzeichnis Abschnitt Inhalt §§ Seite Inhaltsverzeichnis … Download. 9. Juni 2019 Aus der PRAXIS für die PRAXIS: Tagesseminar zum Beamtenversorgungsrecht für Mitarbeiter in Behörden sowie sonstigen Einrichtungen des öffentlichen Dienstes. April 2009 (GVBl.I/09, [Nr. Auch sehr gut für Personalratsmitglieder geeignet >>>mehr Informationen zu Terminen und der Anmeldung November 2010; Beamtengesetz Württemberg-Baden von 1946 (nicht mehr gültig) Bayerisches Beamtengesetz (BayBG) vom 29. 2 Satz 5. Landesbeamtengesetz Berlin: § .50 Versorgung. 04], S.26)zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 5. Es folgen die Inhalte der rechten Seitenspalte. Wird der Urlaub geteilt, so soll der Beamte min-destens für zwei Wochen zusammenhängend beurlaubt sein. Auf das Landesgleichstellungsgesetz, insbesondere auf die §§ 3 und 9, auf das Partizipations- und Integrationsgesetz, insbesondere § 4, sowie die einschlägigen Bestimmungen für schwerbehinderte Menschen und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz wird hingewiesen. Landesbeamtengesetz (LBG) Landesrecht Berlin § 1 LBG, Geltungsbereich § 2 LBG, Landesbeamtinnen und Landesbeamte § 3 LBG, Oberste Dienstbehörde § 4 LBG, Dienstbehörde § 5 LBG, Dienstvorgesetzte und Vorgesetzte § 6 LBG, Regelungen über Arten des Beamtenverhältnisses § 7 LBG, Amtsbezeichnung Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung. Ausgleichsbetrag nach § 50 Abs. Auch sehr gut für Personalratsmitglieder geeignet >>>mehr Informationen zu Terminen und der Anmeldung Juni 2011(GVBl. § 3 Regelung durch Gesetz (1) Die Versorgung der Beamten und ihrer Hinterbliebenen wird durch Gesetz geregelt. § 9 Urlaubsabwicklung (1) Der Beamte soll den ihm zustehenden Erholungsurlaub möglichst zusammenhängend neh-men. Gesamtsachwortverzeichnis Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin. Landesbeamtengesetz Berlin: § .23 Diensteid. Anpassungszuschlag nach § 69 b Abs. Oktober 2012; Beamtengesetz Brandenburg; Bremisches Beamtengesetz; Hamburgisches Beamtengesetz; Hessisches Beamtengesetz 3, 11. Der Urlaub ist auf Wunsch geteilt zu gewähren; jedoch ist im allgemeinen die Teilung in mehr als zwei Abschnitte zu vermeiden.